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Mitgliedschaft

Wieso Mitglied beim Unterstützungsverein?

Weil der Tod nicht nur das Leben kostet.

Und weils miteinander einfach leichter ist !

Hier geht's zum Aufnahmeformular: PDF  (zum Ausdrucken oder Herunterladen)

 

MITGLIEDSBEITRAG

Der Jahresbeitrag beträgt 6,00 EUR und wird im 2. Quartal des Jahres von dem uns genannten Konto eingezogen

Mitglied kann jede natürliche Person werden, die das 45. Lebensjahr noch nicht überschritten hat.
AUSNAHME: Betritt bis zum 50. Lebensjahr, jedoch mit rückwirkender Beitragszahlung und Pauschalbeitrag für Sterbefälle von 30,00 EUR pro Jahr zuzüglich dem einmaligen Aufnahmebeitrag (siehe oben)

 

STERBEGELD

Je Sterbefall werden pauschal 2,00 EUR erhoben.

 

BEITRAGSFREIHEIT

Ab dem 60. Jahr der Mitgliedschaft entfällt die Sterbegeldpflicht und die Beitragspflicht für Mitglieder. Das  bedeutet, dass die Mitglieder keinerlei Zahlungen mehr gegenüber dem Verein leisten  müssen, gleichwohl aber vollen Anspruch auf Sterbegeldleistungen haben.

 

HÖHE DES STERBEGELDS und AUSZAHLUNG:

Die Höhe des Sterbegelds beträgt 1.550,00 EUR

Plus 50,00 € für Grabpflege anstatt eines Grabschmucks

Die insgesamt 1.600,00 EUR werden auf das uns zuletzt genannte Konto ausbezahlt

Stand: 31.01.2024

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Ehrung der Mitglieder 2022

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